Es ist wieder die Waldbrandverordnung in Kraft. In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.
Hier finden Sie die Waldbrandverordnung in voller Form: